Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Landesvorsitzenden allein oder den stellvertretenden Landesvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.