Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.