Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vizevorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer/Protokollführer, dem Geschäftsführer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.