| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden MEISTER VOM STUHL und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
In Presseangelegenheiten kann der Verein von einem Vorstandsmitglied vertreten werden. |