Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden, darunter ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu sechs weiteren Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, das geschäftsführende Vorstandsmitglied sowie ein weiteres Vorstandsmitglied.