Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer, dem ersten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden bzw. den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.