Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über Projekte, die ein Volumen von 250,00 € übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung.