Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer, ggf. einer Anzahl Beisitzer mit festzulegenden Aufgabengebieten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.