Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Sekretär und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem Sekretär oder dem Kassenführer.