Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern, dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, der zugleich Schriftführer ist, einem Kassenwart und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.