Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Meister vom Stuhl), dem zweiten Vorsitzenden (erster Aufseher), dem dritten Vorsitzenden (zweiter Aufseher), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, oder durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem dritten Vorsitzenden.