Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Leiter der Kulturabteilung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.