| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und sein(e) Stellvertreter.
Die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen erfolgt durch zwei Vorstandsmitgliedern. |