Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.