Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 € ist jedoch eine gemeinsame Vertretung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.