Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Erwerb, die Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die einen Betrag von 100.000,- Euro überschreiten, bedürfen für ihre Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e. V..