Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.