Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Vorstandsmitglied für Gartenbau und Pflanzenschutz, dem Vorstandsmitglied für Werterhaltung/Wasserversorgung, dem Vorstandsmitglied für Ordnung und Sicherheit/Wirtschaftsleitung und dem Vorstandsmitglied für kulturelle Belange.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.