Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, und zwar dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und dem Leiter der AG Betreuung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wovon einer der erste oder der zweite Vorsitzende sein muß.