Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes der vier Vorstandsmitglieder ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 400,00 Euro belasten, allein vertretungsberechtigt.