Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungaberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit.