Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Leiter Technische Kommission.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem zweiten Vorsitzenden und dem Leiter Technische Kommission.