Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen der Vizepräsidenten jeweils in Gemeinschaft mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.