Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- €. Darüber hinausgehend bedarf es der Mehrheit des Vorstandes.