Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, den zwei zweiten Vorsitzenden - Stellvertretern, dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste oder zweite Vorsitzende.