| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, den zwei Schatzmeistern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, nämlich den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch einen stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. |