Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds.