Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.