Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden bzw. durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.