Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch den ersten bzw. im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart oder im Falle dessen Verhinderung durch den Schriftführer.