| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem zweiten geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder jeweils durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. |