Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten,
dem Präsidiumsmitglied für sportliche Belange,
dem Präsidiumsmitglied für Finanzen,
dem Präsidiumsmitglied für Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
dem Präsidiumsmitglied für die Organisation.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten gemeinsam oder durch einen von beiden zusammen mit einem anderen Mitglied des Präsidiums.