| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzverwalter.
Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften von jeweils zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. |