Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, bis zu vier Beisitzern sowie dem Rektor und dem Prorektor der Kunsthochschule Berlin-Weißensee kraft Amtes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.