Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsident), dem zweiten Vorsitzenden (Vizepräsident) und dem Kassierer (Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassierer.