| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz,
Beteiligung an Gesellschaften und
Aufnahme von Darlehen ab DM 5.000,--. |