Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin, der Schatzmeisterin, der Sekretärin (Schriftführerin), der Koordinatorin für Veranstaltungen und der Mitgliedersekretärin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines entweder die Präsidentin oder die Vizepräsidentin oder die Schatzmeisterin sein muss.