Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihrer Mitte das geschäftsführende Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Verfügungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, als bei der Aufnahme von Darlehen ab 5000,-- DM die Mitgliederversammlung entscheidet.