Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, gleichzeitig Schriftführer und dem Vorsitzenden für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00 Euro die Zustimmung des Überprüfungsausschusses erforderlich ist.