Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Kassenwart, dem Sekretär und dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Verbindlichkeiten über 10.000,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des um die Beisitzer erweiterten Vorstands.