| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, die die Funktion des Schriftführers und des Kassenwarts übernehmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |