Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten jeweils allein.