Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Beim Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 25.000,00 EUR belasten, vertritt der Vorsitzende gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.