Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Bis auf den Schriftführer, der zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertritt, ist jedes Mitglied des Vorstandes allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.