Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über die Bankkonten können der Schatzmeister und der Vorsitzende jeweils allein verfügen, im Übrigen nur zwei Vorstände im Sinne des § 26 BGB gemeinsam.