Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Leiter der Arbeitsgruppe materiell-technische Versorgung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.