Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die besonderen Vertreter vertreten in ihrem Wirkungskreis den Verein gemeinsam.