Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassierer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassierer wird bevollmächtigt, die laufende finanzielle Abwicklung der Vereinsgeschäfte, insbesondere der Kontoführung, eigenständig zu erledigen. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über DM 500,-- muss der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten sein.