Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ist der Vorstand nur mit Zustimmung des Delegiertenrates befugt.