Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,-- DM belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.